Teilnahmebedingungen für unsere 
LEGO®-Börsen

1. Anmeldung

Die Anmeldungen befinden sich unter den jeweiligen Veranstaltungen.

Mit der Anmeldung akzeptieren Sie diese Teilnahmebedingungen.

Anmeldungen von Minderjährigen sind nur durch einen Erziehungsberechtigten zulässig.

Der Verkauf ist ausschließlich Personen mit einer Teilnahmebestätigung gestattet.

Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.

Die im Rahmen der Anmeldung erhobenen Daten werden ausschließlich zur Organisation der Veranstaltung verwendet.

2. Standgebühr

  • Grundgebühr:      15,- €
  • Standgebühr:       Informationen dazu finden Sie bei der jeweiligen Veranstaltung

Die Gebühren sind innerhalb von 28 Tagen nach Erhalt der Reservierungsbestätigung fällig.

Eine Stornierung des Standes ist grundsätzlich ausgeschlossen. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Gebühren erfolgt nicht. Die Standmiete ist steuerfrei (gem. § 4 Nr. 12 a UstG). Sie ist im Voraus innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist zu entrichten. 

3. Standzuteilung

Die Zuteilung der Stände erfolgt ausschließlich durch den Veranstalter.

Das Eingangsdatum der Anmeldung hat keinen Einfluss auf die Platzvergabe.

4. Standregeln

Die Mindestabnahme beträgt 2 Meter, diese um mehrere Meter erweitert werden. 

Pro Stand sind maximal zwei Erwachsene zugelassen. 

Sollten Tische gestellt werden müssen die Tischflächen abdeckt werden.

Das Abspielen von Musik an Verkaufsständen ist nicht erlaubt (GEMA).

Kinder unter 14 Jahren dürfen sich nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten am Stand aufhalten.

Jede/r Aussteller/in ist für die Sicherheit am eigenen Stand verantwortlich.

5. Aufbau

  • Aufbauzeit: zwischen 7:00 – 10:30 Uhr je nach Veranstaltung

Bis zum jeweils genannten Aufbauende müssen alle Fahrzeuge das Gelände verlassen haben.

6. Abbau

  • Abbauzeit: zwischen 16:00 - 17:00 Uhr je nach Veranstaltung

Änderungen vorbehalten.

7. Parken

Parkmöglichkeiten werden für die jeweilige Veranstaltung bekannt gegeben.

8. Müll, Reinigung und Kaution

Jeder Aussteller ist verpflichtet, Müll und nicht verkaufte Waren selbst mitzunehmen.

Die vorhandenen Mülleimer dienen ausschließlich der Entsorgung von normalem Müll, 

nicht von Verpackungsmaterialien.

Zurückgelassene Ware darf vom Veranstalter entsorgt werden; 

hierbei können Kosten in Rechnung gestellt werden.

Die Reinigungskaution wird nach Abnahme durch einen Mitarbeiter zurückerstattet.

Hinweis: Mülltonnen für Verpackungen stehen kurz vor Abbau zur Verfügung bzw. befinden sich im Außenbereich.

9. Ausstellungsobjekte

Erlaubt sind ausschließlich:

  • Produkte der Firma LEGO® und von ihr lizenzierte Artikel
  • Bücher und Merchandise zum Thema
  • Modifizierte LEGO®-Steine (z. B. Figuren oder Steine mit Aufdruck von Drittanbietern)

10. Verkaufsverbot

Der Verkauf von Klemmbausteinen oder Waren anderer Hersteller ist nicht gestattet.

Verkauf nicht lizensierter Produkte, Fälschungen, Repros, Billigimitaten (Aliexpress, Temu etc.) und Werken Dritter ohne deren Zustimmung ist untersagt und kann zur Anzeige gebracht werden.

Nicht genehmigte Waren können auf Kosten des Ausstellers entfernt werden.

Bei wiederholtem Verstoß behält sich der Veranstalter das Recht vor den Stand zu schließen.

11. Hausrecht und Verhalten

Auf dem gesamten Gelände gilt das Hausrecht des Veranstalters.

Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.

Kinder unter 14 Jahren dürfen sich nur in Begleitung eines aufsichtspflichtigen Erwachsenen im Gebäude aufhalten.

Verstöße gegen die Regeln oder unangemessenes Verhalten können zum Ausschluss von der Veranstaltung führen. Erstattungen erfolgen in solchen Fällen nicht.

Im gesamten Gebäude gilt Rauchverbot. Tiere sind nicht erlaubt.

12. Haftungsausschluss

Der Veranstalter haftet nicht für Schäden oder Verluste an Waren, Ausstellungsgegenständen oder persönlichem Eigentum, die durch Dritte, Besucher oder nicht zu vertretende Umstände entstehen.

Die Haftung des Veranstalters für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Für sonstige Schäden haftet der Veranstalter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

In Fällen höherer Gewalt (z. B. Unfall, Brand, Bombendrohung) oder behördlicher Anordnungen ist der Veranstalter von jeder Haftung befreit. 

Bei Ausfall, Abbruch oder Änderungen der Veranstaltung aus Gründen außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung.

Das Mitbringen feuergefährlicher Gegenstände (z. B. Gasflaschen) ist strengstens untersagt.

Für die Bewachung des eigenen Standes und der Ware sind die Aussteller selbst verantwortlich.

Die allgemeine Sicherheit des Veranstaltungsgeländes obliegt dem Veranstalter.

Aussteller haften für Schäden, die durch ihre Stände oder Waren entstehen, und stellen den Veranstalter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.

 

Stand Oktober 2025

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