Teilnahmebedingungen Lego-Börse Essen 2026

Veranstaltungsort: Foyer der Grugahalle Essen

Datum: Sonntag, 27. September 2026

Veranstalter: Bricks aus’m Pott

E-Mail: info@bricks-ausm-pott.de

1. Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt über das Anmeldungsformular per E-Mail an reservierung@bricks-ausm-pott.de.

Mit der Anmeldung akzeptieren Sie diese Teilnahmebedingungen.

Anmeldungen von Minderjährigen sind nur durch einen Erziehungsberechtigten zulässig.

Der Verkauf ist ausschließlich Personen mit einer Teilnahmebestätigung gestattet.

Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.

Die im Rahmen der Anmeldung erhobenen Daten werden ausschließlich zur Organisation der Veranstaltung verwendet.

2. Standgebühr

  • Grundgebühr:      15,- €
  • Standgebühr:       44,- € pro Tisch (200cm x 90cm)
  • Option Rand:       zusätzlich 10,- € pro Tisch zur Erweiterung der Ausstellungsfläche

Die Gebühren sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Reservierungsbestätigung fällig.

Eine Stornierung des Standes ist grundsätzlich ausgeschlossen. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Gebühren erfolgt nicht. Die Standmiete ist steuerfrei (gem. § 4 Nr. 12 a UstG). Sie ist im Voraus innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist zu entrichten. In der Standmiete enthalten sind Stühle und die bestellte Anzahl an Tischen.

3. Standzuteilung

Die Zuteilung der Stände erfolgt ausschließlich durch den Veranstalter.

Das Eingangsdatum der Anmeldung hat keinen Einfluss auf die Platzvergabe.

4. Standregeln

Die Mindestabnahme beträgt 1 Tisch. Kann um mehrere Tische erweitert werden. 

Tische (2,00 m × 0,90 m) und Stühle werden gestellt. Pro Stand sind maximal zwei Erwachsene zugelassen. Die Tischflächen bitte abdecken. 

Das Mitbringen eigener Tische sowie Vergrößern der Standfläche durch Bretter auf den Tischen ist aus organisatorischen Gründen nicht erlaubt (Ausnahmen bedürfen der vorigen Absprache)

Das Abspielen von Musik an Verkaufsständen ist nicht erlaubt (GEMA).

Kinder unter 14 Jahren dürfen sich nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten am Stand aufhalten.

Jede/r Aussteller/in ist für die Sicherheit am eigenen Stand verantwortlich.

5. Aufbau

  • Aufbauzeit: 7:00 – 9:30 Uhr

Zum Entladen darf kurzzeitig am Seiteneingang vorgefahren werden.

Bis spätestens 9:30 Uhr müssen alle Fahrzeuge das Gelände verlassen haben.

6. Abbau

  • Abbauzeit: ab 16:00 Uhr

Die Zufahrt zum Beladen ist über den Seiteneingang oder den Haupteingang möglich.

Änderungen vorbehalten.

7. Parken

Parkmöglichkeiten befinden sich auf den gegenüberliegenden Parkplätzen P1 und P2 der Grugahalle:

  • P1: nur für Fahrzeuge bis 1,90 m Höhe, keine Anhänger erlaubt.
  • P2: für Fahrzeuge über 1,90 m Höhe und/oder mit Anhänger.

Alternativ können öffentliche Parkmöglichkeiten in der Umgebung genutzt werden.

Kosten der Parkplätze entnehmen Sie bitte der Homepage der Grugahalle Essen.

8. Müll, Reinigung und Kaution

Jeder Aussteller ist verpflichtet, Müll und nicht verkaufte Waren selbst mitzunehmen.

Die vorhandenen Mülleimer dienen ausschließlich der Entsorgung von normalem Müll, nicht von Verpackungsmaterialien.

Zurückgelassene Ware darf vom Veranstalter entsorgt werden; 

hierbei können Kosten in Rechnung gestellt werden.

Die Reinigungskaution wird nach Abnahme durch einen Mitarbeiter zurückerstattet.

Hinweis: Mülltonnen für Verpackungen stehen kurz vor Abbau zur Verfügung bzw. befinden sich im Außenbereich.

9. Ausstellungsobjekte

Erlaubt sind ausschließlich:

  • Produkte der Firma LEGO® und von ihr lizenzierte Artikel
  • Bücher und Merchandise zum Thema
  • Modifizierte LEGO®-Steine (z. B. Figuren oder Steine mit Aufdruck von Drittanbietern)

10. Verkaufsverbot

Der Verkauf von Klemmbausteinen oder Waren anderer Hersteller ist nicht gestattet.

Verkauf nicht lizensierter Produkte, Fälschungen, Repros, Billigimitaten (Aliexpress, Temu etc.) und Werken Dritter ohne deren Zustimmung ist untersagt und kann zur Anzeige gebracht werden.

Nicht genehmigte Waren können auf Kosten des Ausstellers entfernt werden.

Bei wiederholtem Verstoß behält sich der Veranstalter das Recht vor den Stand zu schließen.

11. Hausrecht und Verhalten

Auf dem gesamten Gelände gilt das Hausrecht des Veranstalters.

Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.

Kinder unter 14 Jahren dürfen sich nur in Begleitung eines aufsichtspflichtigen Erwachsenen im Gebäude aufhalten.

Verstöße gegen die Regeln oder unangemessenes Verhalten können zum Ausschluss von der Veranstaltung führen. Erstattungen erfolgen in solchen Fällen nicht.

Im gesamten Gebäude gilt Rauchverbot. Tiere sind nicht erlaubt.

12. Haftungsausschluss

Der Veranstalter haftet nicht für Schäden oder Verluste an Waren, Ausstellungsgegenständen oder persönlichem Eigentum, die durch Dritte, Besucher oder nicht zu vertretende Umstände entstehen.

Die Haftung des Veranstalters für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Für sonstige Schäden haftet der Veranstalter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

In Fällen höherer Gewalt (z. B. Unfall, Brand, Bombendrohung) oder behördlicher Anordnungen ist der Veranstalter von jeder Haftung befreit. 

Bei Ausfall, Abbruch oder Änderungen der Veranstaltung aus Gründen außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung.

Das Mitbringen feuergefährlicher Gegenstände (z. B. Gasflaschen) ist strengstens untersagt.

Für die Bewachung des eigenen Standes und der Ware sind die Aussteller selbst verantwortlich.

Die allgemeine Sicherheit des Veranstaltungsgeländes obliegt dem Veranstalter.

Aussteller haften für Schäden, die durch ihre Stände oder Waren entstehen, und stellen den Veranstalter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.

 

Stand Oktober 2025

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