Teilnahmeregeln

1. Anmeldung

Anmeldung ausschließlich per E-Mail über reservierung@bricks-ausm-pott.de. Mit der Anmeldung akzeptieren Sie die Teilnahmeregeln. Anmeldungen von Minderjährigen müssen von einem Erziehungsberechtigten erfolgen. Der Verkauf ist nur Personen mit Teilnahmebestätigung gestattet. Es besteht als Verkäufer kein Anspruch auf Teilnahme. Die zur Anmeldung erhobenen Daten werden nur zur Veranstaltungsorganisation verwendet und danach sofort, bzw. bei gesetzlicher Aufbewahrungsfrist, nach deren Ablauf gelöscht.
 

2. Standgebühr

Grundgebühr 10,-€. Die Standgebühr beträgt 17,-€ pro laufendem Meter. Die Gebühren werden nach Eingang der Bestätigungsreservierung innerhalb von 21 Tagen fällig, bzw. bei späterer Buchung spätestens 30 Tage vor Veranstalungstermin. Eine Stornierung des Standes ist grundsätzlich ausgeschlossen. Die Gebühr kann nicht erstattet werden.

3. Standzuteilung

Die Standzuteilung erfolgt durch den Veranstalter. Das Eingangsdatum der Anmeldung hat keinen Einfluss auf die Zuteilung. 

4. Standgröße

Die Mindestabnahme beträgt 2 laufende Meter. Tische, Stühle oder ähnliches zum Verkauf der Waren muss selbst mitgebracht werden. Die anfallenden Gebühren beziehen sich auf die Standfläche. Pro Stand sind zwei Personen erlaubt. Kinder unter 14 Jahren müssen von einem Erziehungsberechtigten begleitet werden. Jeder Verkäufer ist für die Sicherheit an seinem Stand selbst verantwortlich.

5. Aufbau

Aufbau: ab 6:30 Uhr bis 9:30 Uhr. Zum Entladen der Ware können Sie an den Seiteneingang vorfahren, um 09:30 Uhr müssen alle PKW´s den Bereich verlassen haben. Parkmäglichkeiten bietet die Gruga auf dem gegenüberliegendem Parkplatz für 8,-€ pro Tag an (siehe Punkt 7 für weitere Informationen)

6. Abbau

Abbau ab 17:15 Uhr.

Zufahrt für PKW´s ab 17:30 am Seiteneingang. Es dürfen weder Restwaren noch sonstiger Müll zurückgelassen werden.

7. Parken

Sie können den Parkplatz der Messe Essen nutzen, oder die Parkplätze in der näheren Umgebung.

Auf dem Parkplatz P1 können nur Autos mit einer Maximalhöhe von 1,90 Meter parken. Anhänger sind dort nicht gestattet. Aussteller mit einem Wagen über 1,90 Meter Höhe und / oder einem Anhänger haben die Möglichkeit auf P2 zu parken.

8. Müll / Reinigung / Kaution

Am Stand angefallener Müll sowie sämtliche nicht verkaufte Ware sind von den Aussteller*innen selbst wieder mitzunehmen. Die vorhandenen Mülleimer dienen ausschließlich zur Entsorgung von normalen Müll und nicht zur Entsorgung von Verpackungen. Liegengelassene oder vergessene Ware darf der Veranstalter entsorgen. Der Veranstalter behält sich vor, für die Ensorgung Kosten geltend zu machen. Die Reinigungskaution wird nach Abnahme eines Mitarbeiters zurückerstattet.

10. Austellungsobjekte

Verkauft werden dürfen Produkte der Firma LEGO® und von ihr lizensierte Artikel, sowie Bücher zum Thema.       Modifizierte Lego®-Steine sind ebenfalls erlaubt, z.B. Steine oder Figuren mit Aufdruck von Drittanbietern.
 

11. Verkaufverbot

Klemmbausteine und Waren anderer Hersteller sind nicht gestattet. Nicht genehmigte Ausstellungsobjekte können durch den Veranstalter auf Kosten des Ausstellers entfernt werden. Falls von Aussteller*innen wiederholt nicht genehmigte Waren angeboten werden, hat der Veranstalter das Recht, den Stand zu schließen.

12. Hausrecht und Haftungsausschluss

Auf dem Austellungsgelände übt der Veranstalter das Hausrecht aus. Den Anweisungen des Veranstaltungspersonals ist zu folgen. Kinder bis 14 Jahren ist der Aufenthalt im Gebäude nur in Begleitung eines aufsichtspflichtigen Erwachsenen gestattet. Ein Verstoß gegen die Teilnahmeregeln oder unangemessenes Verhalten führt zum Ausschluss aus der Veranstaltung. Entstandene Kosten werden nicht erstattet. Im gesamten Gebäude gilt ein Rauchverbot. Tiere müssen draußen bleiben.

Haftungsausschluss:

Für Schäden, die Sachen, insbesondere Ausstellungsgegenstände während des Aufenthalts, oder der Unterbringung auf dem Ausstellungsgelände durch das dort verkehrende Publikum oder sonstige vom Veranstalter nicht zu vertretende Umstände erleiden, übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Der Veranstalter haftet für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit nach den gesetzlichenVorschriften. Für sonstige Schäden haftet der Veranstalter nur, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seines gesetzlichen Vertreters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Ebenso wenig können aus etwaigen, auf Irrtum beruhenden Maßnahmen oder Angaben des Veranstalters Schadensersatzansprüche jedweder Art gegen den Veranstalter hergeleitet werden. In Fällen höherer Gewalt und/oder notwendiger Evakuierungen der Halle (z.B.
aufgrund eines Unfalls, Brandes, Bombendrohung o.ä..), übernimmt der Veranstalter für das Eigentum der Aussteller*innen keine Verantwortung und ist von der Haftung freigestellt. Kommt es aus Gründen, welche außerhalb des Einflussbereichesdes Veranstalters liegen und somit der Veranstalter nicht zu verantworten hat, zum Ausfall, Abbruch oder einer Änderung der Durchführung der Veranstaltung, besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Erstattung von Kosten. Eine Erstattung der Standgebühren erfolgt nicht. Das Mitbringen von feuergefährlichen Gegenständen (Gasflaschen) ist strengstens untersagt.

Für die Bewachung des Standes und der Ausstellungsgüter während der Auf- und Abbauzeit sowie während der Besuchszeiten der Ausstellung haben die Aussteller*innen selbst Sorge zu tragen. Die allgemeine Bewachung des Veranstaltungsgeländes übernimmt der Veranstalter. Die Aussteller*innen sind für den standsicheren Aufbau der Stände und Montage selbst verantwortlich und haften für jeden Personen- und Sachschaden, der durch seine/ihre Ausstellungsaufbauten oder seine Ausstellungsgüter entsteht und stellt den Veranstalter ausdrücklich von allen Schadenersatzansprüchen frei.

LEGO® Fair Play Richtlinien
LEGO® ist eine Marke der LEGO Gruppe. Die vorliegende Website wird nicht von der LEGO Gruppe gesponsert, genehmigt oder unterstützt. 

Die Benutzung der LEGO® Warenzeichen erfolgt zur eindeutigen Identifikation der LEGO® Produkte und soll keine Verletzung der Schutzrechte darstellen.

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